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Wartungsvertrag

Mit einem Wartungsvertrag übernimmt BelaMed die wiederkehrenden Prüfungen und Wartungen Ihrer Medizintechnik.

Was ein Wartungsvertrag umfassen kann

STK, MTK und DGUV V3

Die vorgeschriebenen Prüfungen erledigen wir in einem gemeinsamen Termin, bei Bedarf auch abends oder samstags.

Wartung nach Herstellerangaben

Inspektion und Wartung richten sich nach den Angaben des jeweiligen Herstellers, wie § 7 MPBetreibV es verlangt.

Instandsetzung zu festen Konditionen

Reparaturen rechnen wir zu Konditionen ab, die vorab im Vertrag festgelegt sind.

Leihgerät bei Ausfall

Fällt ein Gerät aus, kann der Vertrag ein Leihgerät für die Dauer der Instandsetzung vorsehen.

Vorrang bei Terminen

Bei Störungen und Reparaturen erhalten Vertragskunden vorrangig einen Termin.

Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch

Für die Geräte im Vertrag führen wir auf Wunsch das Bestandsverzeichnis (§ 14 MPBetreibV) und das Medizinproduktebuch (§ 13).

So entsteht ein Wartungsvertrag

  1. Bestandsaufnahme

    Wir erfassen Ihre Geräte mit Seriennummer und Standort und ermitteln, welche Prüfungen und Wartungen anfallen.

  2. Angebot und Vertrag

    Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein Angebot; nach Ihrer Zusage schließen wir den Vertrag.

  3. Prüfung und Wartung

    Unsere Techniker arbeiten in Ihrer Einrichtung; Geräte können Sie auch in unsere Werkstatt einschicken.

  4. Dokumentation

    Jede Prüfung dokumentieren wir mit Protokoll und Prüfplakette; das Protokoll erhalten Sie auf Wunsch als PDF.

Häufige Fragen zum Wartungsvertrag

Wartungsvertrag anfragen

Nennen Sie uns Ihre Geräte und den Standort – wir melden uns für die Bestandsaufnahme.