Wartungsvertrag
Mit einem Wartungsvertrag übernimmt BelaMed die wiederkehrenden Prüfungen und Wartungen Ihrer Medizintechnik.
Was ein Wartungsvertrag umfassen kann
STK, MTK und DGUV V3
Die vorgeschriebenen Prüfungen erledigen wir in einem gemeinsamen Termin, bei Bedarf auch abends oder samstags.
Wartung nach Herstellerangaben
Inspektion und Wartung richten sich nach den Angaben des jeweiligen Herstellers, wie § 7 MPBetreibV es verlangt.
Instandsetzung zu festen Konditionen
Reparaturen rechnen wir zu Konditionen ab, die vorab im Vertrag festgelegt sind.
Leihgerät bei Ausfall
Fällt ein Gerät aus, kann der Vertrag ein Leihgerät für die Dauer der Instandsetzung vorsehen.
Vorrang bei Terminen
Bei Störungen und Reparaturen erhalten Vertragskunden vorrangig einen Termin.
Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch
Für die Geräte im Vertrag führen wir auf Wunsch das Bestandsverzeichnis (§ 14 MPBetreibV) und das Medizinproduktebuch (§ 13).
So entsteht ein Wartungsvertrag
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Ihre Geräte mit Seriennummer und Standort und ermitteln, welche Prüfungen und Wartungen anfallen.
Angebot und Vertrag
Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein Angebot; nach Ihrer Zusage schließen wir den Vertrag.
Prüfung und Wartung
Unsere Techniker arbeiten in Ihrer Einrichtung; Geräte können Sie auch in unsere Werkstatt einschicken.
Dokumentation
Jede Prüfung dokumentieren wir mit Protokoll und Prüfplakette; das Protokoll erhalten Sie auf Wunsch als PDF.
Häufige Fragen zum Wartungsvertrag
Was kostet ein Wartungsvertrag?
Brauche ich für die STK einen Wartungsvertrag?
Für welche Geräte kann ich einen Wartungsvertrag abschließen?
Lohnt sich ein Wartungsvertrag auch für eine kleine Praxis?
Wartungsvertrag anfragen
Nennen Sie uns Ihre Geräte und den Standort – wir melden uns für die Bestandsaufnahme.