Was hier gilt — und warum es Sie als Betreiber betrifft
Diese Seite fasst die Fachempfehlung von BDA und DGAI zusammen — den beiden Berufs- und Fachverbänden der deutschen Anästhesisten (Berufsverband Deutscher Anästhesisten, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin). Die Empfehlung wurde 2025 in der Fachzeitschrift „Anästhesiologie & Intensivmedizin“ (Ausgabe 66:X1–X7) veröffentlicht und ersetzt die bisherige Fassung aus 2012/2013. Sie beschreibt, welche apparative Mindestausstattung ein anästhesiologischer Arbeitsplatz haben muss.
Warum das rechtlich relevant ist: Die BDA/DGAI-Empfehlung ist zwar keine Rechtsnorm im engeren Sinn — sie konkretisiert aber den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik, an den die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) anknüpfen. Wer als Betreiber die hier genannten Mindeststandards unterschreitet, gerät im Schadensfall in eine schwer zu verteidigende Position — gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften, Haftpflichtversicherern und Gerichten. Hinzu kommt die DIN EN ISO 80601-2-13 als zentrale Geräte-Norm für Anästhesie-Arbeitsplätze.
Wann es gilt: Die Empfehlung ist seit ihrer Veröffentlichung 2025 maßgeblich. Für die Ausstattung mit einem Anästhesie-Beatmungsgerät nennt sie eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2028. Alle anderen Anforderungen gelten ohne Übergangsfrist und sollten bei jeder Neuanschaffung, Erweiterung und im laufenden Betrieb berücksichtigt werden.
Wo es gilt: Nicht nur im klassischen OP — sondern überall, wo Anästhesieverfahren stattfinden: ambulante OP-Zentren, Arztpraxen mit Eingriffsraum, Aufwachräume, Kreißsäle (rückenmarksnahe Verfahren), Intensivstationen, MRT, Herzkatheterlabore, Notaufnahmen und Patiententransporte. Diese Übersicht ist als praxisnahe Orientierung gedacht — sie ersetzt keine individuelle Betreiberprüfung, gibt Ihnen aber einen schnellen Abgleich gegen den aktuellen Sollzustand.
1. Ziel der Mindestanforderungen
Die Mindestanforderungen sollen helfen, anästhesiologische Arbeitsplätze sicher, nachvollziehbar und dem Stand von Medizin und Technik entsprechend auszustatten. Im Mittelpunkt steht die Patientensicherheit. Wirtschaftliche Überlegungen dürfen die erforderliche Grundausstattung nicht ersetzen. Gleichzeitig ist die Ausstattung abhängig vom konkreten Einsatzbereich zu betrachten: Ein ambulanter Arbeitsplatz, ein OP-Saal, ein Aufwachraum oder ein krankenhausferner Anästhesie-Arbeitsplatz können unterschiedliche zusätzliche Anforderungen haben.
Die Empfehlung verweist unter anderem auf gesetzliche und normative Rahmenbedingungen wie MDR, MPBetreibV, MPDG sowie einschlägige Normen für Anästhesie-Arbeitsplätze. Besonders relevant ist die DIN EN ISO 80601-2-13 für Anästhesie-Systeme beziehungsweise Anästhesie-Arbeitsplätze.
2. Für welche Bereiche ist diese Ausstattung relevant?
Die Anforderungen betreffen insbesondere:
- OP-Säle und Einleitungsräume zur Durchführung von Allgemeinanästhesien
- ambulante Anästhesie-Arbeitsplätze
- krankenhausferne Anästhesie-Arbeitsplätze
- Bereiche mit moderater oder tiefer Analgosedierung
- Arbeitsplätze für rückenmarksnahe oder i.v.-regionale Anästhesieverfahren
- Aufwachräume
- Sonderbereiche wie MRT, Herzkatheterlabor, Notaufnahme, Intensivstation oder Transporte, sofern dort Anästhesieverfahren durchgeführt werden
Bei spezialisierten Anästhesie-Arbeitsplätzen, zum Beispiel Kinderanästhesie, Thoraxanästhesie, Neurochirurgie oder Herz-Thorax-Chirurgie, können zusätzliche Anforderungen gelten.
3. Personelle Voraussetzungen und Einweisung
Neben der technischen Ausstattung ist entscheidend, dass das Anästhesieteam mit den örtlichen Gegebenheiten, den Geräten und den Abläufen vertraut ist. Medizinprodukte dürfen nach MPBetreibV nur von Personen betrieben und angewendet werden, die über die erforderliche Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung verfügen und in die ordnungsgemäße Handhabung eingewiesen wurden.
Für Allgemeinanästhesien sowie rückenmarksnahe Regionalanästhesien ist der Facharztstandard einzuhalten. Die Einleitung und Ausleitung einer Allgemeinanästhesie sowie die Anlage rückenmarksnaher Regionalanästhesien erfordern qualifizierte Assistenz. Während dieser Phasen darf das Assistenzpersonal nicht mit anderen Aufgaben betraut sein und muss mit Ausrüstung, Medikamenten, Verbrauchsmaterialien und lokalen Abläufen vertraut sein.
4. Apparative Grundstruktur eines Anästhesie-Arbeitsplatzes
Ein Anästhesie-Arbeitsplatz besteht nicht nur aus dem eigentlichen Narkosegerät. Zur sicheren Durchführung gehören auch Überwachungsgeräte, Alarmfunktionen, Schutzvorrichtungen, Atemgasüberwachung, Sauerstoffversorgung, Absaugung, Atemwegsmanagement und Notfallausstattung.
Nach DIN EN ISO 80601-2-13 werden unter anderem folgende Bestandteile betrachtet:
- Anästhesiegas-Abgabesystem, zum Beispiel Gasmischer oder Durchflussmesser
- Anästhesie-Atemsystem, inklusive gasführendem System, Reservoirbeutel und einstellbarer Druckbegrenzung
- Anästhesie-Beatmungsgerät
- Atemgasüberwachung, insbesondere O₂ und CO₂, gegebenenfalls Anästhesiegase
- Alarm- und Schutzsysteme, zum Beispiel für Atemwegsdruck, Leckage, ausgeatmetes Volumen, Sauerstoffversorgung und hypoxische Gasgemische
- Anästhesiegas-Fortleitungssystem, zum Beispiel AGFS bei Inhalationsanästhesie
5. Arbeitsplätze zur Durchführung von Allgemeinanästhesien
Für Arbeitsplätze, an denen Allgemeinanästhesien durchgeführt werden, muss eine umfassende apparative Ausstattung vorhanden sein. Bei Überwachungsgeräten müssen Alarmgrenzen einstellbar sein und akustische Signale bei Über- oder Unterschreitung ausgelöst werden.
Direkt am Arbeitsplatz erforderlich
Zur unmittelbaren Ausstattung gehören insbesondere:
- EKG-Ableitung
- Pulsoxymetrie mit Signaltonmodulation
- automatische nicht-invasive Blutdruckmessung als Einzel- und Intervallmessung
- Körpertemperaturmessung bei Eingriffsdauer über 30 Minuten
- Relaxometrie bei Einsatz von Muskelrelaxanzien
- Wärmemanagement bei Eingriffsdauer über 30 Minuten
- Sauerstoffinsufflation
- Sekretabsaugung
- separater, selbstentfaltender Handbeatmungsbeutel mit ausreichender Sauerstoffabgabe
- Narkosegerät nach ISO 80601-2-13 mit Anästhesie-Atemsystem, Anästhesiegas-Abgabesystem, Anästhesie-Beatmungsgerät, patientennaher Atemgasüberwachung und AGFS bei Nutzung oder Rückgewinnung von Inhalationsanästhetika
In angemessener Zeit verfügbar
Zusätzlich sollten folgende Komponenten im Bedarfsfall in angemessener Zeit verfügbar sein:
- Blutzuckermessgerät
- Defibrillator mit manueller Schockauslösung und Kardioversion
- Videolaryngoskopie
- mindestens zwei unterschiedliche Alternativen zur Atemwegssicherung
- Notfallkoniotomie-Set
- Material zur Schaffung eines intraossären Zugangs
- Spritzenpumpe zur intravenösen Applikation
- Reservesauerstoff für eine Stunde Beatmung mit reinem Sauerstoff
Übergangsfrist: Für die Ausstattung mit einem Anästhesie-Beatmungsgerät nennt die Empfehlung eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2028.
Beispiele aus unserem Bestand für einen Allgemein-Anästhesie-Arbeitsplatz

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6. Arbeitsplätze, die nicht regelhaft für Allgemeinanästhesien vorgesehen sind
Auch Bereiche, die nicht regelmäßig für Allgemeinanästhesien genutzt werden, benötigen eine definierte Mindeststruktur. Beispiele sind Aufwachräume, Kreißsäle bei Anlage rückenmarksnaher Regionalanästhesien oder andere Bereiche, in denen Anästhesieverfahren stattfinden können.
Direkt am Arbeitsplatz erforderlich
Unmittelbar verfügbar sein sollten insbesondere:
- EKG-Ableitung
- Pulsoxymetrie mit Signaltonmodulation
- automatische nicht-invasive Blutdruckmessung
- Sauerstoffinsufflation
- Sekretabsaugung
- separater, selbstentfaltender Handbeatmungsbeutel mit ausreichender Sauerstoffabgabe
In angemessener Zeit verfügbar
Im Bedarfsfall sollten zusätzlich verfügbar sein:
- Körpertemperaturmessung
- Relaxometrie bei Einsatz von Muskelrelaxanzien
- Blutzuckermessgerät
- Defibrillator
- Wärmemanagementsystem bei Eingriffsdauer über 30 Minuten
- Videolaryngoskopie
- mindestens zwei unterschiedliche Wege der Atemwegssicherung
- Notfallkoniotomie-Set
- Material zur Schaffung eines intraossären Zugangs
- Spritzenpumpe zur i.v.-Applikation
- Narkosegerät nach ISO 80601-2-13 inklusive Atemsystem, Gasabgabesystem, Beatmungsgerät, patientennaher Atemgasüberwachung und AGFS bei Nutzung von Inhalationsanästhetika
7. Anforderungen an den Aufwachraum
Auch im Aufwachraum müssen Überwachung, Sauerstoffgabe, Absaugung und Notfallversorgung zuverlässig möglich sein. Bei Überwachungsgeräten sind einstellbare Alarmgrenzen und akustische Alarme bei Über- oder Unterschreitung erforderlich.
Direkt am Arbeitsplatz erforderlich
Im Aufwachraum sollten unmittelbar verfügbar sein:
- EKG-Ableitung
- Pulsoxymetrie mit Signaltonmodulation
- automatische nicht-invasive Blutdruckmessung
- Sauerstoffinsufflation
- Sekretabsaugung
- separater, selbstentfaltender Handbeatmungsbeutel mit ausreichender Sauerstoffabgabe
In angemessener Zeit verfügbar
Zusätzlich sollten in angemessener Zeit verfügbar sein:
- Körpertemperaturmessung
- Relaxometrie bei Einsatz von Muskelrelaxanzien
- Blutzuckermessgerät
- Defibrillator
- Wärmemanagementsystem
- Materialien zum Atemwegsmanagement mit mindestens zwei unterschiedlichen Wegen der Atemwegssicherung
- Material zur Schaffung eines intraossären Zugangs
- Spritzenpumpe zur i.v.-Applikation
8. Atemgasüberwachung, CO₂-Messung und Kapnographie
Die patientennahe Überwachung der Atemgase ist ein zentrales Sicherheitsmerkmal des anästhesiologischen Arbeitsplatzes. Besonders wichtig ist die Messung von Sauerstoff und Kohlenstoffdioxid.
Pflicht in Sonderbereichen: Für Anästhesien auf der Intensivstation, im Aufwachraum, bei Transporten sowie im MRT, Herzkatheterlabor und in der Notaufnahme fordert die Empfehlung in jedem Fall eine patientennahe Messung der expiratorischen CO₂-Konzentration mit Darstellung absoluter Werte als Kapnometrie oder Kapnographie.
In der Praxis ist daher zu prüfen, ob das vorhandene Narkosegerät, der Patientenmonitor oder ein externes Modul eine geeignete CO₂- beziehungsweise Atemgasüberwachung ermöglicht. Je nach Gerät und Einsatzbereich können Seitenstrom- oder Hauptstrommessung, Multigasmodule oder externe Kapnographen sinnvoll sein.
9. Besondere Situationen: Intensivstation, Transport, MRT, Notaufnahme
Für Allgemeinanästhesien außerhalb des klassischen OP-Arbeitsplatzes, zum Beispiel auf Intensivstationen, im Aufwachraum, bei Transporten zur Diagnostik oder Intervention, im MRT, im Herzkatheterlabor oder in der Notaufnahme, empfiehlt die BDA/DGAI-Empfehlung einen geeigneten Intensivventilator nach DIN EN ISO 80601-2-12 oder ein Anästhesiesystem nach DIN EN ISO 80601-2-13. Wesentliche Leistungsmerkmale sind unter anderem die Einstellung der inspiratorischen Sauerstoffkonzentration zwischen 21 und 100 Prozent sowie die Messung der inspiratorischen Sauerstoffkonzentration.
Dabei ist zu beachten, dass transportable Intensivventilatoren nicht in allen Funktionen einem Anästhesiegerät entsprechen. Unterschiede können unter anderem beim schnellen Wechsel zwischen Handbeatmung mit APL-Ventil und maschineller Beatmung, bei Alarmfunktionen und bei der Art der Gasmessung bestehen.
10. Schlauchsysteme, Konnektionssicherheit und Kurzcheck
Die DIN EN ISO 80601-2-13 wurde unter anderem aufgrund sicherheitsrelevanter Vorkommnisse weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt betrifft die Vermeidung von Fehlkonnektionen am Anästhesiesystem und Patientenschlauchsystem. In der Fassung von 2022 wurden Anforderungen zur Konnektionssicherheit und zur Vermeidung von Kurzschlüssen im Schlauchsystem beschrieben. Gesundheitseinrichtungen wird empfohlen, verfügbare sicherheitsrelevante Umrüstungen auch für Bestandssysteme zu berücksichtigen und dabei eine einheitliche Lösung innerhalb zusammenhängender OP-Bereiche anzustreben.
DGAI-KURZcheck — verpflichtend vor jedem Patienten: Unabhängig von technischen Schutzmaßnahmen bleibt der DGAI-KURZcheck vor Anschluss jedes Patienten an ein Anästhesiegerät verpflichtend durchzuführen. Diese Anforderung gilt ohne Übergangsfrist und unabhängig vom Gerätealter.
11. Anforderungen an Raum, Stromversorgung und Infrastruktur
Ein Anästhesie-Arbeitsplatz muss ausreichend groß sein, den Transport liegender Patientinnen und Patienten ermöglichen und eine adäquate Versorgung auch in Notfallsituationen erlauben. Wenn sich die Anästhesistin oder der Anästhesist aus technischen Gründen nicht direkt am Patienten aufhalten kann, etwa im MRT oder in der Strahlentherapie, müssen Anzeigen von Anästhesiegerät und Patientenmonitoring vom jeweiligen Standort aus einsehbar sein. Remote- oder Tochtermonitore können hierfür eine geeignete Lösung sein.
Die Raumbeleuchtung soll Tageslichtverhältnissen entsprechen, und die Anzahl der Steckdosen muss ausreichend sein. Die betreiberseitige Elektroinstallation muss den Anforderungen für medizinisch genutzte Bereiche nach DIN VDE 0100-710 entsprechen. Ob ein Bereich als Gruppe 1 oder Gruppe 2 einzustufen ist, ist im Einzelfall zu beurteilen.
Akku-Mindestkapazität Monitoring: mindestens 1 Stunde. Bei Notversorgung über Akkus muss die Kapazität ausreichen bis zur Sicherstellung der Stromversorgung über Sicherheitsstromversorgung oder bis zur sicheren Beendigung der Anästhesie. Beim Monitoring sind mindestens 60 Minuten gefordert — dies ist im Rahmen regelmäßiger Wartungen und sicherheitstechnischer Kontrollen zu prüfen.
12. Weitere Ausstattung am Anästhesie-Arbeitsplatz
Neben den medizinischen Geräten gehört zur sicheren Durchführung einer Anästhesie auch eine geeignete organisatorische und räumliche Ausstattung. Dazu zählen unter anderem zuverlässige Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Anästhesist und Assistenz, Kommunikation zu anderen medizinischen Einrichtungen, ausreichende Arbeits- und Ablageflächen, Notfallausrüstung, nichtapparative Basisausstattung wie Stethoskop, Intubations- und Infusionszubehör sowie geeignete Vorrats- und Kühlschränke für Anästhesiematerial.
13. Wartung, STK und technische Prüfung
Die apparative Ausstattung eines Anästhesie-Arbeitsplatzes muss nicht nur vorhanden, sondern auch technisch sicher, funktionsfähig und nachvollziehbar geprüft sein. Für Betreiber bedeutet dies, dass regelmäßige Wartungen, sicherheitstechnische Kontrollen und elektrische Prüfungen nach den jeweils einschlägigen Vorgaben zu organisieren und zu dokumentieren sind.
Bei gebrauchten Anästhesiegeräten, Patientenmonitoren und weiteren Medizinprodukten ist besonders wichtig, dass Zustand, Konfiguration, Zubehör, Prüffristen und sicherheitsrelevante Funktionen vor Einsatz geprüft werden. BelaMed liefert gebrauchte Geräte nach technischer Prüfung und führt vor Auslieferung eine aktuelle STK-Prüfung inklusive Prüfprotokoll durch, soweit das Gerät STK-pflichtig ist.
Technische Prüfung und Ausstattung aus einer Hand
BelaMed unterstützt medizinische Einrichtungen bei der Auswahl, Konfiguration und technischen Prüfung gebrauchter Anästhesietechnik. Auf Wunsch beraten wir Sie zur passenden Ausstattung für OP, Praxis, ambulante Anästhesie, Aufwachraum oder veterinärmedizinische Anwendungsbereiche.
14. Praxis-Checkliste für Betreiber
Die folgende Checkliste fasst die zentralen Punkte zusammen, gegliedert nach Themenbereichen. Sie ersetzt keine vollständige Betreiberprüfung, hilft aber bei einem ersten strukturierten Abgleich.
Monitoring
- EKG vorhanden?
- Pulsoxymetrie mit Signaltonmodulation vorhanden?
- NIBP-Einzel- und Intervallmessung vorhanden?
- Temperaturmessung vorhanden?
- CO2-/Kapnographie-Lösung vorhanden?
- Atemgasüberwachung passend zum Anästhesieverfahren vorhanden?
- Alarmgrenzen einstellbar und akustische Alarme aktiv?
Atemweg und Beatmung
- Narkosegerät passend zum Einsatzbereich vorhanden?
- Anästhesie-Atemsystem vollständig und geprüft?
- Anästhesie-Beatmungsgerät vorhanden beziehungsweise Übergangsregelung berücksichtigt?
- Separater selbstentfaltender Beatmungsbeutel vorhanden?
- Sauerstoffinsufflation vorhanden?
- Sekretabsaugung vorhanden?
- Mindestens zwei Alternativen zur Atemwegssicherung verfügbar?
- Videolaryngoskopie verfügbar?
- Notfallkoniotomie-Set verfügbar?
Notfall- und Zusatztechnik
- Defibrillator mit erforderlichem Funktionsumfang verfügbar?
- Spritzenpumpe verfügbar?
- Blutzuckermessgerät verfügbar?
- Material für intraossären Zugang verfügbar?
- Wärmemanagement vorhanden?
- Reservesauerstoff vorhanden?
- Notfallmedikamente und nichtapparative Basisausstattung vorhanden?
Raum und Infrastruktur
- Ausreichend Platz für Patiententransport und Notfallversorgung?
- Ausreichende Beleuchtung?
- Ausreichende Steckdosen?
- Elektroinstallation nach medizinischem Bereich bewertet?
- Akkukapazität relevanter Geräte geprüft?
- Remote-Anzeige bei patientenferner Position erforderlich und vorhanden?
- Kommunikation zwischen Anästhesie und Assistenz sichergestellt?
Prüfung und Dokumentation
- Einweisungen dokumentiert?
- Gebrauchsanweisungen verfügbar?
- STK-Fristen geprüft?
- Wartungen dokumentiert?
- Elektrische Sicherheitsprüfungen dokumentiert?
- Zubehör und Schlauchsysteme passend und sicher konfiguriert?
- KURZcheck organisatorisch verankert?
15. Passende Ausstattung für Ihren Anästhesie-Arbeitsplatz
BelaMed bietet geprüfte gebrauchte Medizintechnik für Anästhesie, Monitoring, Aufwachraum und technische Sicherheit. Alle gebrauchten Geräte werden vor Verkauf technisch geprüft. Bei STK-pflichtigen Geräten erfolgt vor Auslieferung eine aktuelle STK-Prüfung inklusive Prüfprotokoll.
Sie brauchen ein Gerät, das nicht im Shop steht?
Unser Lieferspektrum ist breiter als das, was online sichtbar ist. Wir beschaffen auf Anfrage auch Geräte, Ersatzteile und Zubehör, die nicht im Standard-Sortiment sind — vom einzelnen Sensor bis zur kompletten Arbeitsplatz-Ausstattung. Sagen Sie uns, was Sie benötigen, und wir prüfen Verfügbarkeit, Zustand und Konfiguration.
Gerät oder Ausstattung anfragenAktuelle Produktgruppen im Shop:
Häufige Fragen
Welche Ausstattung ist für einen Anästhesie-Arbeitsplatz erforderlich?
Muss ein Aufwachraum über Monitoring verfügen?
Ist Kapnographie bei Anästhesien erforderlich?
Welche Rolle spielt der Defibrillator?
Warum ist die technische Prüfung so wichtig?
Quellenhinweis
Diese Übersicht basiert auf der Empfehlung von BDA und DGAI: Vescia F. et al., „Mindestanforderungen zur apparativen Ausstattung des anästhesiologischen Arbeitsplatzes“, Anästh Intensivmed 2025;66:X1-X7, DOI: 10.19224/ai2025.X001V2. Original-Paper als PDF
