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AED in Praxis und Betrieb: Pflichten und Prüfung

Dieser Ratgeber zeigt, was Arztpraxen und Betriebe beim Betrieb eines AED beachten müssen – von der Einweisung bis zur Prüfung.

Ist ein AED in Praxis oder Betrieb Pflicht?

Eine allgemeine Pflicht, einen AED vorzuhalten, gibt es weder für Betriebe noch für Arztpraxen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 zählt den Automatisierten Externen Defibrillator zu den medizinischen Geräten, die „gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderlich“ sein können. Ob ein AED nötig ist, ergibt sich also aus der Gefährdungsbeurteilung; das gilt für die Arztpraxis als Arbeitgeber ebenso wie für jeden anderen Betrieb.

Für Praxen, die ambulant operieren, verlangt die Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren, entsprechend dem Leistungsspektrum geeignete Reanimationsmaßnahmen zu gewährleisten; einen Defibrillator nennt sie nicht ausdrücklich. Für anästhesiologische Arbeitsplätze sieht die Empfehlung von BDA und DGAI einen Defibrillator mit manueller Schockauslösung vor, mehr dazu unter Mindestanforderungen an den Anästhesie-Arbeitsplatz.

Pflichten als Betreiber

Defibrillatoren stehen in Anlage 1 der MPBetreibV. Damit gilt für jeden AED in Praxis und Betrieb:

Funktionsprüfung und Einweisung

Vor der ersten Anwendung prüft der Hersteller oder eine befugte Person den AED am Betriebsort und weist eine vom Betreiber beauftragte Person ein; beides ist zu belegen (§ 11 MPBetreibV).

STK

Die sicherheitstechnische Kontrolle ist spätestens alle zwei Jahre fällig. Für AED, die für die Benutzung durch Laien vorgesehen sind, kann sie unter Bedingungen entfallen (§ 12 Abs. 2).

Medizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis

Für den AED ist ein Medizinproduktebuch zu führen (§ 13), und er gehört ins Bestandsverzeichnis der Betriebsstätte (§ 14).

Wartung nach Herstellerangaben

Wartung und Austausch von Elektroden und Batterie richten sich nach den Angaben des Herstellers (§ 7).

Standort und Alltag

  • AED jederzeit leicht zugänglich aufbewahren, geschützt vor Nässe und hohen Temperaturen
  • Aufbewahrungsort mit dem Rettungszeichen E010 kennzeichnen (ASR A1.3, ASR A4.3 Nr. 7)
  • Haltbarkeitsdaten von Elektroden und Batterie im Blick behalten
  • Kinder-Elektroden oder Kinder-Modus bereithalten, wenn Kinder behandelt oder betreut werden
  • Nach einem Einsatz die Elektroden ersetzen und das Gerät prüfen lassen

Häufige Fragen zu AED in Praxis und Betrieb

Beratung zu AED in Praxis und Betrieb

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